
Schülerzeitungswettbewerbe der einzelnen Bundesländer
Bei den Landeswettbewerben gelten die vom jeweiligen Land getroffenen Auswahlbestimmungen. Das heißt, Teilnahmebedingungen, Einsendefristen etc. sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Bitte informiert euch rechtzeitig bei eurem zuständigen Ansprechpartner über den Landeswettbewerb:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Die Jury bestimmt für jede Schulart einen 1. - 3. Platz. In besonders begründeten Fällen kann derselbe Platz mehrfach vergeben bzw. auf einen Platz verzichtet werden.
- 1. Preis in Höhe von 1.000,- Euro pro Schulart
- 2. Preis in Höhe von 500,- Euro pro Schulart
- 3. Preis in Höhe von 250,- Euro pro Schulart
Die feierliche Abschlussveranstaltung für alle Preisträger findet in Berlin statt. Die Einladung nach Berlin für drei Vertreter der Schülerzeitung (inkl. Betreuungslehrer) und die Teilnahme am Schülerzeitungskongress sind darüber hinaus Teil des Preises.
In diesem Jahr werden erstmals auch Förderpreise vergeben. Hier finden sich mehr Informationen.








